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Flugplatz Leere

Verantwortlicher Autor: Andi Schmidt München (D), 13.07.2020, 13:25 Uhr
Presse-Ressort von: Andi Schmidt Bericht 8748x gelesen
06.05.20, Flugplatz Oberschleißheim
06.05.20, Flugplatz Oberschleißheim  Bild: Andi Schmidt www.andi-schmidt-aviation.de

München (D) [ENA] An den großen Flughäfen werden nur noch vereinzelte Flüge abgefertigt. Seit der Ausbreitung von Covid-19 ist der nationale und internationale Flugverkehr nahezu im Stillstand. Doch auch an kleinen Flugplätzen zeigen sich Veränderungen. Stille und Leere überall.

Samstag, der 21. März 2020 ist der Tag für das Bundesland Bayern. Mit diesem Datum beginnt die umfassende, amtliche Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19, der sogenannte *Lock-Down*. Tage zuvor zogen viele Piloten, bedingt durch das gute Wetter, ihre kleinen Flugzeuge aus den Hallen und Hangars für die ersten Flüge in der neuen Flugsaison hervor. Sehnlichst werden die Tage im Frühjahr für die beginnenden Flüge erwartet. Die langen Monate der Winterpause wurden für kleine allgemeine Wartungsarbeiten intensiv genutzt. Die Piloten wollen ihre Maschinen wieder in die Lüfte bringen.

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Kurzer Start der Flugsaison

Wer die wenigen Tage im Frühjahr für einen Flug verpasste, blieb aus heutiger Sicht, ungewollt sehr lange am Boden. Die Fluggeräte wurden wieder an die Stellplätze der Winterpause zurückgesetzt, sämtliche Hallen und Hangars erneut verschlossen und verriegelt. Die kleinen Flugplätze für Privat- und Sportflieger haben meist nicht den Status eines Verkehrslandeplatzes und die Wichtigkeit in der Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Diese kleinen Sonderlandeplätze werden von Behördenseite als Einrichtungen für den Luftsport eingestuft und unterliegen den Auflagen der Betriebsschließung analog derer von Fußballplätzen, Tennishallen und Fitnessstudios.

Sämtliche Flugplanungen werden unter den restriktiven Bedingungen als *PPR-Antrag* geführt, eingereicht und genehmigt. *PPR* steht für *Prior Permission Required* und bedeutet wörtlich: vorherige Genehmigung erforderlich. So muss vor der Benutzung eines Flugzeugs auf einem Sonderlandeplatz oder eines Verkehrslandeplatz außerhalb der Betriebszeiten, an dem nicht ständig eine Flugleitung oder ein Beauftragter für Luftaufsicht anwesend ist, diese Genehmigung eingeholt werden. Der *PPR-Antrag* wird dabei erstmals direkt an den Flugplatzbetreiber gestellt, in Abstimmung mit dem Luftamt der Region, hier Südbayern, wird die tatsächliche Freigabe erteilt.

Alle Bilder vom 07.05.20, Flugplatz Jesenwang
Alle Bilder vom 07.05.20, Flugplatz Jesenwang

Kein Flugverkehr an den kleinen Plätzen

Durch die Betriebsschließung der Sonderlandeplätze waren entsprechend natürlich auch keine Flugleiter vor Ort eingeteilt. Flugverkehr fand keiner statt. Die Halter und Besitzer der Kleinflugzeuge mussten diese *Auszeit* aussitzen bzw. überbrücken. Erweiterte, zeitlich vorgezogene Servicearbeiten an Rumpf und Motoren sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das Versetzten des Kleinflugzeugs zum zertifizierten Service- und Wartungsbetrieb in Form eines *Werkstattfluges* nicht machbar. Der Ausbau von Motoren und Einzelteilen mit anschließendem Transport auf der Straße zum Wartungsbetrieb ein möglicher Gedanke.

Doch viele Wartungsbetriebe für Kleinflugzeuge hatten ebenfalls geschlossen. Teils aus Mangel der Facharbeiter und Monteure vor Ort, teils als Unterbrechung der Lieferkette an Ersatzteilen und erforderlichen persönlichen Lieferverkehr am Standort der Hersteller. Viele Service- und Wartungsbetriebe sind von der Anlieferung von Betriebs- und Ersatzteilen per weltweite Luftfracht abhängig. Und alles ist natürlich auch immer eine Frage des Preises und der Kosten für solche Sonderaktionen.

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Viele Flugstunden und Übungsflüge fallen aus

Die Frage zu den Kosten ist generell immer ein Thema bei den Flugzeughaltern und -besitzern. Miete für den Stellplatz der Fluggeräte in Hallen und Hangars fallen unvermindert an. Zudem sind die Versicherungsprämien für das Fluggerät und die normale Zeit der Flugsaison bereits angefallen. Viele Piloten von Kleinflugzeugen plagt jedoch ein weiteres Problem: *Wie erreiche ich meine erforderlichen Flugstunden für die Aufrechterhaltung meiner Fluglizenz?*. Ohne den Nachweis der Mindestzahl an Flugstunden verlieren die Pilotenlizenzen ihre Gültigkeit. Die Gefahr ist, gänzlich wieder von vorne beginnen zu müssen in Theorie und Praxis.

Diese Problematik sieht auch die *AOPA Germany*. *Aber warum sollen wir nicht versuchen, angesichts dieser schwierigen Zeiten in der Allgemeinen Luftfahrt so viel Normalität beizubehalten wie möglich? Was spricht für einen Rundflug? Ein Flug von einer Stunde schützt den Motor vor drohender Korrosion, er erlaubt den Piloten ihren Sicherheitsstandard zu halten, und er hilft den kleinen Charterunternehmen zu überleben, und er ist einfach gut für die Moral.* steht auf der Webseite des Verbandes der Flugzeugeigentümer und Piloten.

Alle Bilder vom 09.07.20, Flugplatz Straubing
Alle Bilder vom 09.07.20, Flugplatz Straubing

Dachverband sieht langfristige Probleme

AOPA steht für *Aircraft Owners and Pilots Association* – also Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten. Mit mehr als 400.000 Mitgliedern weltweit und Vertretungen in 75 Ländern ist die AOPA die größte Pilotenvereinigung der Welt. Alle nationalen AOPAs gehören dem Internationalen Dachverband IAOPA an, dem *International Council of Aircraft Owner and Pilot Associations*. Auch in Deutschland hat die *AOPA-Germany* konstruktiv-kritische Lobbyarbeit eine wichtige Bedeutung. Sie vertritt in Deutschland seit 1964 die Interessen von inzwischen 4.600 Privat- und Berufspiloten sowie von über 65 Unternehmen, 75 Luftfahrtvereinen und 100 Flugschulen.

Seit 15. Mai 2020 wurde von regionaler Behördenseite die in der Verordnung bestehende Beschränkung weiter gelockert. Privater Flugverkehr ist unter Auflagen als Einzelperson wieder möglich. Bei der Mitnahme von Fluggästen ist das Tragen einer *Mund-/Nasenbedeckung* wegen dem fehlenden Mindestabstand von 1,5 Metern erforderlich. Mit diesen Auflagen lässt es sich leben. Langsam steigert sich der Luftverkehr im Allgemeinen. Unverändert hoch die Anzahl an Flügen der Bedarfsluftfahrt. Privat- und Geschäftsleute, die sich ihre mobile Flexibilität durch das Charten von Hubschraubern und Business –Jets nicht nehmen lassen. Mittelgroße Flugplätze können mit relativ geringen Aufwand deren komplette Flugabwicklung sicherstellen.

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