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Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Anmeldefrist

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Köln, 16.02.2019, 15:24 Uhr
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Köln [ENA] Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Anmeldefrist. Betroffene aus Psychiatrie und Behindertenhilfe können sich bis Ende 2020 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR melden, um finanzielle Leistungen zu erhalten. Sie wurden geschlagen, zum Essen gezwungen und mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den 50er- bis 70er-Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder

in psychiatrischen Kliniken lebten, haben oft unfassbares Leid und Unrecht erfahren. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen der seelischen und körperlichen Grausamkeiten. Die von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe zahlt betroffenen Menschen Geld zur Linderung der Folgewirkungen. Auch wer arbeiten musste, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann finanzielle Leistungen erhalten. Die Anmeldefrist wurde nun von den Fondserrichtern um ein Jahr verlängert. Bis zum Ende des Jahres 2020 können sich Betroffene nun bei den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung melden.

„Die Verlängerung der Anmeldefrist ist aus unserer Sicht ein unbedingt notwendiger Schritt“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr. „Viele Menschen haben sich noch nicht bei uns gemeldet. Ihnen wollen wir Zeit geben, diesen Schritt zu machen. Außerdem wollen wir versuchen, das Angebot in der verbleibenden Zeit noch bekannter zu machen“, so Bahr weiter. Für alle Menschen, die heute im Rheinland leben, ist die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) die richtige Adresse. Unter der Telefonnummer 0221 809-5001 und auf der Internetseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de erhalten sie alle Informationen.

Betroffene bekommen eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe schätzt,

dass rund 3.300 Menschen in NRW Leistungen erhalten können. Rund 1.100 Menschen aus dem rheinischen Landesteil haben sich bis heute bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR gemeldet. 770 von ihnen haben fast 7 Millionen Euro aus der Stiftung erhalten. Hiervon wurden rund 5,1 Millionen Euro als Anerkennung für erlittenes Unrecht und die Linderung der Folgewirkungen gezahlt. Über 1,8 Millionen Euro sind Rentenersatzleistungen.

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